"zu unseren Zahlungszielen und Anzahlungen"

Wir sind kein Onlinevertrieb. Der persönliche Kontakt ist uns wichtig.
            Nur so ist gewährleistet, dass die bestellte Ware ihren Wünschen entspricht.

Zahlung

 Bei Waren die speziell für Sie angefertigt werden ist eine Anzahlung nötig.
 
       
Bei einer Auftragssumme  von -0- bis 5.000,00 € beträgt die Anzahlung 50 %   
     
               Nach Fertigstellung des Auftrages beim Hersteller und  der Warenanlieferung bei uns
                 im  Werk Krailling:  ist die Restzahlung sofort bei Rechnungserhalt fällig.                                             Ohne vollständige Bezahlung ist keine Warenausgabe möglich.

     Sie können sich vor Bezahlung der Restsumme bei uns im Werk Krailling von dem einwandfreien Zustand der Waren der ihrer Bestellung entspricht überzeugen.

Bei Lieferungen die direkt vom Hersteller an Sie geliefert werden ist Vorauskasse nötig.

"zu der Zahlung"
Sicherlich ist uns die Problematik mit den Anzahlungen bekannt.
Es gibt viele unseriöse Firmen auf dem Markt. 
Bitte vergleichen Sie uns nicht mit derartigen Firmen und informieren Sie sich mittels unserer Chronik über uns.


Gewährleistung 

Grundsätzlich übernehmen wir die Gewährleistung für einen Zeitraum, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 
Sondervereinbarungen sind immer möglich. 

Bei Kunststoffzäunen/Tore und auch Aluminiumzäune/Tore erhalten Sie eine langjährige Gewährleistung von mindestens 20 Jahren. Den Zeitraum entnehmen Sie aus unseren Datenblättern.
Unsere Schmiedezäune und Schmiedetore sind hochwertig nach DIN/Norm feuerverzinkt und "fast" unbegrenzt haltbar.
Den Gewährleistungszeitraum für Torantriebe und Zubehör entnehmen Sie ebenfalls aus unseren Datenblättern.

AGB

1. Umtausch

Fehlerfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

2. Haftung für Sachmängel
Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

3. Schäden
Schäden die durch nichtsachgemäße Handlungen des Käufers entstehen oder auch infolge falscher Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer.

4. Mängel
Liegen Mängel vor und sind diese rechtzeitig bekannt gegeben worden, ist die Verkäuferin/Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.

6. Preise
Die Preise verstehen sich immer ab Lager Krailling.
Eventuell anfallende Lieferkosten von unseren Lieferanten zu uns nach Krailling werden im Angebot bekannt gegeben.
Lagerwaren sind frachtfrei.

7. Lieferung direkt an den Besteller/Kunden
Erfolgt die Warenlieferung vom Hersteller direkt an den Kunden, so geht die Ware nach Warenerhaltbestätigung sofort in die Obhut des Kunden über.

8. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz berechnen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und auch abgeholte Waren, bleiben bis zur Zahlungserfüllung im Eigentum des Verkäufers.

10. Schlussfeststellung
Sollten wider Erwarten einzelne Passagen nicht rechtsgültig sein, verbleiben die weiteren gültig.