Kappelmaier Friedrich Senior

Sachverständiger für Metallbauarbeiten - Zäune - Rankanlagen - sowie Bewertung von Toren im Kraft-und Handbetrieb im Privat und gewerblichen Bereich.
      Doppelstabmattenzäune - Schmiedezäune - Maschendrahtzäune - LärmschutzwändeSichtschutzwände - Holzzäune - Schiebetore

Nachdem sich  das Interesse und der Bedarf an Lärmschutzzäunen in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat, befasste sich der Sachverständige  Kappelmaier intensiv mit den technischen Vorgaben  in diesem Bereich.
Auch in Fachkreisen sowie Montagebetriebe wird das Wissen von Herr Kappelmaier gerne in Anspruch genommen.
Ständige Weiterbildung in diesem Bereich hat oberste Priorität.

Was umfasst die Tätigkeit eines Prüfbeauftragten im Fachverband Gütegemeinschaft Metallzauntechnik e.V. in 40885 Ratingen ?

Mitglieder im Fachverband sind Montage-und Herstellerbetriebe die auf sehr hohen Qualitätsniveau Zäune-Tore-Sicherheitsanlagen-Schranken-Metallbauarbeiten ausführen.


Diese Firmen werden Jährlich durch Prüfbeauftragte mit einem speziellen Fachwissen  geprüft ob deren Leistungen und das verbaute Material den Qualitätsansprüchen des Fachverbandes entspricht.
Der geprüfte Betrieb kann nach erfolgter mangelfreier Prüfung das RAL Gütezeichen verwenden.
Der Sachverständige Kappelmaier prüft derzeit jährlich 32 Fachbetriebe im Raun Oberbayern-Niederbayern-Hessen-Saarland


Wissenswertes für den Handwerker

Kappelmaier bringt diese Vorgaben und wissenswertes in regelmäßigen Abständen stets auf den jeweils neuesten Stand
Anfragen von Handwerkern und Privatverbraucher werden kostenlos vom SV- Kappelmaier beantwortet


Arbeiten im Bereich von Kindergärten - Kindertageseinrichtungen
Hier gibt es die GUV-V S2 § 11 Absturzsicherungen,Umwehrungen
                                         § 27 Aus-und Zugänge,Einfriedungen

Arbeiten im Bereich von Schulen und Schulsportanlagen
Hier gibt es die die GUV-V S1 vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002

Dann gibt es die Gütegemeinschaft MZT e.v.
Dessen Vorgaben sind in der Regel neben den Normen und STLB (Standardleistungsbücher) und den Bestimmungen der VOB bindend.

Nach Ansicht des Sachverständigen Kappelmaier steht über allem die Landesbauordnung (LBO)
Wobei hier jeweils die Bundesländer zu berücksichtigen sind
Text: Art. 3 Allgemeine Anforderungen
Bei der Anordung, Einrichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Anlagen sind die Belange der Baukultur, insbesondere die anerkannten Regeln der Baukunst, so zu berücksichtigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Zu beachten sind im Torbau die DIN EN 13241-1 (Produktnorm Tore)                                                     Schutzeinrichtungen für den  Personenschutz  nach DIN EN 12453

Allgemeine Anforderung an die Zaun-und Tormontage

Fundament für Zaunhöhe bis 1,50 m = 25/80 cm
                                                   bis 2,50 m = 30/80 cm

Pfosteneinstand im Betonfundament bis Zaunhöhe 1,40 m = 0,40 m
                                                                         bis Zaunhöhe  2.50 m = 0,50 m

Betongüte Klasse C 12/15




 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         













Prüfbeauftragter der Gütegemeinschaft Metallzauntechnik e.v.

Metallbauermeister

Schmiedemeister

Sachverstand bei Lärmschutzzäunen

Nachdem ich bereits im Jahre 2020 aufgrund von sich immer mehr häufenden Aufträgen durch Hersteller im Bereich Zaun-Torsegmente und Montagebetriebe  aus Kapazitätsgründen die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht mehr im gewünschtem Umfang ausgeführen konnte, habe ich mich entschlossen meine Tätigkeiten einzugrenzen.

Einzugrenzen bedeutet:
Bewertungen für Rolltore -freitragende Schiebetore im Kraftbetrieb-Türen und Tore im Sicherheitsbereich von Schleusen sowie Brandschutztüren werden nicht ausgeführt.

Gerne übernehme ich für Gerichte und öffentliche Auftrageber sowie auch für private Auftraggeber weiterhin die Erstellung  von fundierten Gutachten in den fachbereichen Zäune und Tore für die keine speziellen Sachverständigen zur Verfügung stehen.



ImMai 2022 vom Bund  Deutscher Sachverständiger  als  Mitglied und Sachverständiger für Zäune und Tore anerkannt.

Von 1986 bis Ende 2022 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Handwerkskammer München und Oberbayern sowie für Gerichte in diesem Gebiet tätig.





Friedrich Kappelmaier
81475 München
Immenstadterstraße 13

   Telefon: 089-7553500
          Fax:  0897555056
    Mobil : 0171-4368741

                                                                E-Mail: [email protected]

ein Doppelstabmattenzaun mit überstehenden Stahldrähten

Zäune unter einer Höhe von 180 cm mit Überstand entsprechen nicht mehr den heutigen
Sicherheitsvorgaben


Kappelmaier "Sachverstand"

Toranlagen im Kraftbetrieb
Wichtig und unerlässlich ist ein Durchgreifschutz
oder das Tor verläuft 50 cm hinter dem Zaun

entsprechend dem Augenschein ist dieser Zustand nicht ungefährlich
Abhilfe;  DS Gitter mit 25 mm Maschenweite

Aus billig wird teuer
Achten Sie darauf welche Schrauben der Handwerker verwendet



Hier wurde der falsche Handwerker beauftragt
Eine Anlage
 in Krailling Bergstrasse 
Mein Rat; 
 zum Fachbetrieb und nicht zum "Allrounder"




Lärmschutzzäune aus Holz

Ich empfehle hier Lärchenholz
Lärchenholz wird zu späterer Zeit grau

Lärmschutzzäune aus WPC im sensiblen Bereichen

2-flügeltore im Kraftbetrieb
 Quetsch-Scherstellen sind nicht zulässig
Erforderlich ist auch in privaten Bereichen eine Lichtschranke
Wobei in gewerblichen Bereichen die Lichtschrankenhöhe und die Anzahl einer besonderen Gefahrenanalyse bedürfen

ein Doppelstabmattenzaun mit überstehenden Stahldrähten

Zäune unter einer Höhe von 180 cm mit Überstand entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorgaben
Bei Unfällen oder Verletzungen an Personen
 (auch bei unerlaubten Übersteigen) haftet entsprechend vielen Gerichtsurteilen immer der Eigentümer der Zaunanlage


So nicht !!
Die Verarbeitung entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln im Handwerk




Ein vorbildlicher Schlosskasten                                                                 Finger-Handklemmschutz gegeben 

Die Türe ist für einen Seiteneingang noch möglich.
Für eine viel benutzte Türe ist die Kombination  von Schloß/Türanschlag nicht zu empfehlen.
Hier besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr für Finger und Hand

ien vorbildlicher Doppelstabmattenzaun    "ohne Überstand"

nicht ungefährlich, aber der Denkmalschutz lässt oft keine andere Wahl


Bei Lärmschutzzäunen ist zu bedenken:
Absorbierend oder Reflektion